Star Wars RPG - Rollenspiel Regelwerk

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Ace Jin
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Star Wars RPG - Rollenspiel Regelwerk

Beitrag von Ace Jin » Do Jul 02, 2009 12:59 am

Das Rollenspielregelwerk

Präambel

Zu allererst wünscht das Team von Revans Faust euch ein herzliches Willkommen in unserem RPG. Die Spielerschaft von Revans Faust betreibt in ihrer Gemeinschaft das Rollenspiel und wünscht sich auch mit potentiellen zukünftigen Mitspielern eine schöne Zeit. Grundsätzlich möchte jeder Spieler und Autor beim Erstellen seines Charakters und beim Ausspielen von diesem die größtmögliche Freiheit haben. In dieses Bestreben möchte das Team nicht eingreifen, doch muss aus Gründen des gemeinsamen Zusammenspieles die Freiheit des Einzelnen dort aufhören, wo in die Freiheit der Mitspieler eingegriffen wird. Geschützt wird nicht nur unmittelbar die Integrität der einzelnen Charaktere, sondern auch der fiktive Realismus des Universums, in dem das Rollenspiel stattfindet. Auch werden folgend einige Verfahren aufgeführt, nach denen der Einstieg in unsere Rollenspielgemeinschaft möglich ist. Geprägt sind die nachfolgenden Regeln durch viele Jahre Rollenspielerfahrung und die entsprechenden guten und schlechten Erlebnisse mit ehemaligen Spielern. Viele dieser Regelungen entspringen von sich aus schon dem Grundsatz des fairen Spielens und des guten Umgangs untereinander, werden aber im Einzelnen noch konkretisiert. Alles in allem kann auf den Rückgriff dieser Regeln verzichtet werden, wenn sich alle Beteiligten an einen vernünftigen sachlichen Umgangston und ein freundliches Miteinander halten.
In diesem Sinne: Möge die Macht mit dir sein!

I. Allgemeine Rollenspielregel

§ 1 Verbot von Powerplay
(1) Innerhalb unseres Rollenspieles ist Powerplay verboten.
(2) Rollenspielverhalten des Charakters, welches mit seiner Position, seinen Fähigkeiten oder seinem Verhältnis zum sonstigen Forenkanon nicht vereinbart werden kann, ist ebenfalls verboten.
(3) Die Interaktion mit Mitspielern und Nichtspielercharaktern (eigene oder fremdgeschaffene) muss der Situation angemessen sein und hat den Grundsätzen des kanonischen Realismus und des fairen Umgangs innerhalb der Community Rechnung zu tragen.
(4) Powerplay liegt vor, wenn der Spieler seinen Charakter mit extrem großer Macht (im weiten Sinne) ausstattet, die ihm die Möglichkeit gibt, gegenüber anderen Charakteren eine unverhältnismäßig dominante Stellung zu haben, die nicht von der Community vorgesehen ist oder mit der Stellung des Charakters nicht vereinbar ist. Das gleiche gilt, wenn der Charakter über Gegenstände und Mittel verfügt, die ihm eine solche Macht verschaffen.


§ 2 Unterscheidung von Charakter- und Spielerwissen
Der Spieler hat sein eigenes Spielerwissen von dem Wissen des Charakters zu trennen. Wiederholte Verstöße oder Verstöße in massiver Weise stellen Powerplay dar.


§ 3 Verbot von Charakterzug
(1) Es ist verboten, andere Charaktere mitzuspielen, stark zu verletzten oder zu töten, solange dies nicht mit dem betroffenen Spieler abgesprochen ist.
(2) Die Spielleitung kann die Erlaubnis ersetzen, wenn der Spieler unentschuldigt inaktiv ist oder gegen Anordnungen verstoßen wurde.


§ 4 Extremenregel
(1) Sollte sich ein Charakter trotz Warnungen der Spielleitung oder der Postpartner bewusst in eine Situation bringen, aus der er nach aller im Universum gegebener Wahrscheinlichkeit nicht unverletzt oder lebendig herauskommen kann, kann der Charakter ziemlich schwer zugerichtet oder im Ausnahmefall getötet werden.
(2) Dem betroffenen Spieler muss die Konsequenz vor Augen geführt werden. Einer Warnung bedarf es nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht.
(3) Vor Anwendung der Extremenregel muss die Spielleitung ihre Einwilligung geben.
Anmerkung: Diese Regel wird nur in Extremfällen genutzt. Beispiel: Ein Padawan stürzt sich in den Kampf gegen einen Sith-Lord, dann wird dieser sicherlich die Chance bekommen, lebendig davon zu kommen, doch wenn er diese nicht nutzt, sehen wir keinen Grund, dass er nicht schwerer verletzt werden sollte.


§ 5 Einhaltung der Fiktion
(1) Sämtliche dem Star Wars Universum entspringenden Gegebenheiten, insbesondere solche physikalischer und gesellschaftlicher Art, müssen eingehalten werden.
(2) Die Star Wars Filme, der Forenkanon und der EU-Kanon dienen als Grundlage für das Rollenspiel. Widersprüche sollen vermieden und falls möglich gemeinsam ausgeräumt werden. Ungeachtet der Schuld an einer Diskrepanz müssen alle betroffenen Spieler daran mitwirken, eine solche zu beseitigen. Einer Ausräumung bedarf es nicht, wenn die Diskrepanz unwesentlich ist. Sofern die Diskrepanz nicht einvernehmlich ausgeräumt werden kann, muss die Spielleitung eine verhältnismäßige Lösung finden.
(3) Zur Ausräumung einer Diskrepanz kann eine rückwirkende, für alle Spieler verbindliche Erklärung getroffen werden.


§ 6 Gewalt und Sex
(1) Die Rollenspieltexte dürfen keine gewaltverherrlichenden Inhalte aufweisen. Gewaltverherrlichung liegt u.a. dann vor, wenn der Spieler zu erkennen gibt, dass er verachtenswerte Gewaltanwendung gutheißt oder um der Gewalt willen schreibt. Nicht gewaltverherrlichend ist ein Beitrag, wenn die dargestellte Gewalt notwendig für den Charakter oder eine in-universe getreue Notwendigkeit ist.
(2) Sexuelle Inhalte, die keine besondere Bewandtnis für den Charakter oder die Geschichte haben, haben zu unterbleiben.
(3) Texte mit entsprechendem Inhalt können, wenn sie den angemessenen Rahmen verlassen (insbesondere die Altersgrenze von 16 Jahren), mit einem besonderen Spoilercode entschärft werden.
(4) Verstößt ein Spieler gegen diese Regel, kann die Spielleitung den Beitrag editieren, löschen und falls notwendig ebenso mit dem Account des Spielers vorgehen. Fragt bitte im Zweifelsfalle die Spielleitung, falls ihr euch unsicher seid.


II. Verfahrensregeln


§ 7 Einstiegsregel
(1) Die Teilnahme am Rollenspiel setzt die Annahme der Bewerbung durch zwei Spielleiter voraus.
(2) Ist der Bewerber ein Spielleiter oder kann die Annahme nicht in angemessener Zeit durch einen Spielleiter erfolgen, kann die Spielleitung Mitglieder benennen, deren Annahme die Zustimmung des Spielleiters ersetzt.
(3) Der Ingamebereich wird nur für Vollmitglieder "RPG-Spieler" freigeschaltet. In besonderen Fällen (z.B. nach Rücksprache mit der Spielleitung) kann bereits die Freischaltung des Ingame-Bereiches vor Fertigstellung des Charakterbogens erfolgen.


§ 8 Bewerbung
(1) Um das Bewerbungsverfahren zu beginnen, muss ein Charakterbogen unter der Rubrik "Bewerbung" mit einer Mindestlänge von 5500 Zeichen oder 1000 Wörtern sowie einer Maximallänge von 6.000 Wörtern gepostet werden. Für die Form des Charakterbogens ist die Vorlage als Mindestinhalt zu verwenden; die Vorlage kann optional um weitere Punkte erweitert werden. Eine andere Darstellungsform als durch Verwendung des Charakterbogens, ist nicht zulässig.
(2) Vor dem Posten einer Bewerbung muss die Beschreibung unter Bewerbungen sowie der Wanted-Bereich, insbesondere der "gesperrte Charaktertypen"-Beitrag, gelesen werden.
(3) Lediglich der Bewerber und die Spielleitung oder ihre Vertretung dürfen am Bewerbungsverfahren offen mitwirken.
(4) Soll der beworbene Charakter eine Ausnahme zu den RPG- oder Charakterregeln erhalten, muss die Spielleitung ausdrücklich die Ausnahme in der Bewerbung unter Bezeichnung der Regel benennen. Wird diese Ausnahme nicht ausdrücklich von der Spielleitung bezeichnet, ist im Zweifelsfalle davon ausgehen, dass die Ausnahme nicht geplant war.
(5) Die Spielleitung soll Anmerkungen von Mitgliedern oder des Bewerbers zur Kenntnis nehmen und in das Verfahren einfließen lassen.
(6) Sollte der Charakterbogen in der Darstellung oder inhaltlich nicht den erwarteten Anforderungen entsprechen, gibt die Spielleitung sachgerechte Hinweise, um eine Überarbeitung durch den Bewerber und eine spätere Annahme zu ermöglichen.
(7) Im Bewerbungsverfahren hat die Spielleitung insbesondere die In-Universe-Stimmigkeit, ein angemessenes Verhältnis von Stärken und Schwächen, die verträgliche Integration der Figur im Ingame sowie Community-Bedürfnisse zu berücksichtigen.
(8) Die Spielleitung soll frühzeitig den Charakterbogen ablehnen, wenn nach ihrer Einschätzung das Bewerbungsverfahren oder die Integration ins Ingame mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn
1. Überarbeitung des Charakterbogens im Bewerbungsverfahren für den Bewerber oder die erforderlichen Hinweise durch die Spielleitung das allgemein übliche Maß im Forum unverhältnismäßig übersteigt,
2. der Spieler mit den erwarteten Anforderungen an einen Charakterbogen oder mit den erwarteten Anforderungen an Beiträge im Ingame überfordert ist oder
3. bereits in der Vergangenheit Charakterbögen des Spielers abgelehnt wurden, Bewerbungsverfahren vom Spieler abgebrochen wurden oder der Spieler nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren mit dem Charakter nicht ins Ingame eingestiegen ist oder diesen nur kurzzeitig bespielt und dann das Spiel damit eingestellt hat und ein Einstieg oder eine erfolgreiche Integration in Zukunft nicht mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

§ 9 Haupt- und Mehrcharakter
(1) Hauptcharakter ist der Charakter, mit dem man sich zum ersten Mal erfolgreich im RPG bewirbt. Die Spielleitung kann euch aus Gründen der Einfachheit mit dem Namen des Hauptcharakters im Chat, in PMs und im Communitybereich ansprechen. Bei Abstimmung hat nur der Account des Hauptcharakters ein Stimmrecht.
(2) Weitere Charaktere (Zweitcharaktere) benötigen ebenfalls ein reguläres Bewerbungsverfahren und sollten nur dann angemeldet werden, wenn der Spieler genügend Zeit hat, alle Charaktere regelmäßig und gründlich zu führen. Für einen Zweitcharakter gelten die allgemeinen Regeln des Bewerbungsverfahrens. Ein weiterer Charakter ist nur zulässig, wenn der Spieler mit mindestens einem Charakter in das Rollenspiel ausreichend integriert ist. Im Übrigen gilt § 8 Abs. 7 entsprechend.
(3) Haupt- und Zweitcharaktere werden Ingame gleich behandelt.


§ 9a Plotcharakter und NPCs
(1) Nichtspielercharaktere (NPC) können für das Ingame erfunden und mitgespielt werden. Vor Verwendung besonders hochrangiger NPCs (hohe Militärränge/gesellschaftliche Positionen/Ränge in Machtorden u.ä.) soll eine Anzeige an die Spielleitung erfolgen.
(2) Legends-Figuren dürfen als NPC mitgespielt werden. Vor Verwendung soll die Verwendung bei der Spielleitung angezeigt werden. Bei der Verwendung hat der Spieler sich um ein Ingame- und Legends-konformes Verhalten zu bemühen.
(3) Die Spielleitung kann der Verwendung der NPCs widersprechen.
(4) Ein Spieler darf sich einen Plotcharakter mit eigenem Account erstellen. Der Plotcharakter bedarf der Annahme eines Plotcharakterbogens durch die Spielleitung oder durch eine durch die Spielleitung benannte Person. Der Account des Plotcharakters soll nach Beendigung des Plots deaktiviert werden. Er kann für spätere Plots reaktiviert werden.
(5) Die Modalitäten der NPC- und Plotcharakterverwendung ergeben sich aus dem Infotext „NPCs-Unterstützung, NPC-Spielpartner“ und „Plotcharakter“.


§ 10 Wiedereinstieg und Reorganisation von Charakteren
(1) Sofern ein Spieler, der aus dem RPG ausgeschieden ist, mit seinem alten Charakter wieder einsteigen möchte, hat dieser sich bei der Spielleitung zu melden und einen Wiedereinstieg zu beantragen. Ein solcher ist nur in solchen Fällen möglich, in denen der Charakter weiterhin im Ingame besteht, entsprechende „Rausschreibungen“ müssen nicht rückgängig gemacht werden.
(2) Die Administration behält sich vor, den Wiedereinstieg eines Charakters zu verweigern.
(3) Die Spielleitung kann die Wiederaufnahme von einem Wiederaufnahmeverfahren abhängig machen.


§ 11 Abwesenheit (zur Erläuterung)
(1) Bei längerer Abwesenheit soll der Spieler sich unter dem Topic "Abwesenheit" melden.
(2) Ist ein Spieler/Charakter 4 Wochen unentschuldigt inaktiv (kein Ingame-Posten), wird der Spieler / Charakter als inaktiv eingestuft. Das gleiche gilt, wenn ein Spieler sich abwesend meldet und keine Rücksprache darüber gehalten hat, wie eine von seinem Charakter tangierte Gruppe mit diesem verfahren soll. Inaktive Charaktere dürfen von Mitspielern mitgezogen werden, wie es entsprechend der Geschichte notwendig ist. Falls möglich soll der Charakter außerhalb der laufenden Geschichte platziert werden.
(3) Nach dem Ablauf eines Jahres seit dem letzten Ingame-Beitrag werden alle Accounts eines inaktiven Spielers deaktiviert. Nach dem Ablauf eines weiteren Jahres ohne Ingame-Aktivität wird ein deaktivierter Account gelöscht. Bei inaktiven Charakteren eines ansonsten aktiven Spielers werden die inaktiven Accounts nach einem Jahr seit dem letzten Ingame-Beitrag mit einer grauen Farbe als inaktiv kenntlich gemacht.
(4) Über die Zukunft von inaktiven Spielern sowie den weiteren Umgang mit ihren Charakteren kann die Spielleitung nach pflichtgemäßem Ermessen verfahren.



§ 12 Avatar
(1) In Revans Faust gibt es keine Avatarpflicht.
(2) Wird ein Avatar hochgeladen, darf die Einheitsgröße von 180x250px nicht unter- oder überschritten werden. Versichert euch, dass ihr mit dem gewählten Avatar keine Rechte Dritter verletzt.


§ 13 Rechte an Texten und Charakteren
(1) Der Spieler ist und bleibt Rechtsträger seines geistigen Eigentums und Urheberwerks.
(2) Er gewährt mit dem Verfassen von Beiträgen jedoch der Community des RPGs und deren Leitung (Forenbetreiber) Nutzungsrechte am Geschriebenem im Forum, sowie allen dazu gehörigen Plattformen (RF Wiki) zur nicht kommerziellen Darstellung.
(3) Auf Anfragen gewährt die Spielleitung Löschungen in besonderen Fällen, wenn
1. kein Mitspieler durch die Löschung betroffen wird.
2. der betroffene Mitspieler seine Einwilligung gibt, sodass auch dessen Beiträge für nichtig erklärt und gelöscht oder archiviert werden.
3. der betroffene Mitspieler die Community verlassen haben und die Spielleitung anstatt seiner die Einwilligung gibt.
(3) Mit dem Ausscheiden eines Spielers bleibt der Charakter weiterhin Teil des Forenkanons und darf im Rahmen dessen weiter verwendet werden, bis er plausibel aus der Geschichte entfernt werden kann.
(4) Charaktere, die auf Gesuchen beruhen oder eine enge Verbindung zu dem Charakter eines anderen Spielers haben, dürfen weiter verwendet und neu vergeben werden.

Gründe: Ein RPG-Forum baut auf das Vertrauen einer gemeinsamen Teilhabe und Fortentwicklung der Rollenspielgeschichte durch die Spieler auf, die im Geiste dieses gemeinschaftlichen Hobbies zusammenwirken und daher aufeinanderbauend die Geschichte fortführen. Jeder Spieler darf daher auf das Bestehen seines Geschriebenen vertrauen, selbst wenn der Mitspieler aus dem RPG ausscheidet. Einzelne Löschungen würden zu inhaltlich-logischen Brüchen führen, die das Geschriebene der Mitspieler betrifft und den gesamten Forenkanon beschädigen.


§14 Verstoß gegen RPG Regeln
Wenn ein Spieler gegen Regeln verstößt, obliegt es der Spielleitung, ein Strafmaß festzulegen. Maßnahmen können zwischen Ermahnungen und Löschungen, sowie Hausverbot liegen. Im Regelfall verwarnt die Spielleitung den Spieler mehrfach, bevor sie selber zu Löschungen, Editierungen der Beiträge oder Löschungen des Accounts greift.


III. Spielleitung, Kompetenzen, Rechte


§ 15 Spielleitung
(1) Die Spielleitung sind Spieler, die die Regelkontrolle und Spielverwaltung im Namen der Community wahrnehmen und diese nach außen hin vertreten. Sie sind für die den Ingameverlauf, die Spielerverwaltung, die Charakterannahme, technische Erneuerungen des Forums, den Schutz der Community, die Regelkontrolle und die Werbung zuständig.
(2) Die Spielleitung wird von der Administration ernannt. Die aktuelle Spielleitung sind Ace Jin (gleichzeitig Administrator) und Alba Rados.


§ 16 Einschätzungsprärogative der Spielleitung
Die Spielleitung besitzt die Einschätzungsprärogative, was das Beste für die Community und dem RPG ist. Dies bedeutet nicht, dass sie die absolute Autorität im Kanon von Star Wars ist.


§ 17 Hausrecht der Spielleitung
(1) Die Spielleitung und die Administration verfügen über das virtuelle Hausrecht des Forums.
(2) Sie dürfen daher im Sinne von Nr. 4 der Forenregeln Spieler des RPG's verweisen. Die Spielleitung hat weiterhin die Möglichkeit, den Einstieg von Spielern in das Forum zu verweigern, wenn sie annimmt, dass diese sich nicht regelkonform verhalten werden, oder aber diese in der Vergangenheit des RPG's verwiesen wurden bzw. der Community den Rücken gekehrt haben.
(3) Die Spielleitung darf zur Einhaltung oder Wiederherstellung eines regelkonformen Zustandes oder zur Wiederherstellung des gesunden Forenklimas Anordnungen treffen, diese falls notwendig selbst umsetzten und hierbei in die Entscheidungsgewalt der Mitspieler eingreifen.


IV. Schlussbestimmungen

§ 18 Geltung von Regeln
(1) Diese und auch nachfolgende Regeln gelten (neben den bei der Registrierung akzeptierten Bedingungen) ab der Bewerbung und müssen von der Spielerschaft eingehalten werden.
(2) Die Regeln können von der Spielleitung und Administration jederzeit geändert werden. Der Spieler hat sich ab der Ankündigung einer Änderung ausreichend über diese zu informieren. Ab der Bekanntmachung einer Änderung gelten diese Regeln. Nicht bekanntgemacht werden müssen Rechtschreib-, und Grammatikfehler sowie redaktionelle Änderungen, die den Sinn der Regelung unangetastet lassen.
(3) Sofern eine Regelung einen entsprechenden Sachverhalt nicht genau erfasst, aber hierzu einen Rechtsgedanken aufgestellt hat, kann die Regelung analog herangezogen werden. Regelumgehungen werden gleichfalls erfasst.
(4) Neu aufgestellte Regeln wirken nicht zurück. Nur in extremen Ausnahmefällen kann im Dialog mit der gesamten Community eine rückwirkende Regel beschlossen werden.
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Stand: 18.01.2024
Letztes formelle Änderung 18.01.2024
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Beitrag von Ace Jin » Do Jul 02, 2009 2:02 am

Charakterregeln

§ 1 Strenge Unterscheidung von Jedi und Sith
Sofern jemand einen Jedi spielt, soll dieser sich wie ein Jedi verhalten und nicht der dunklen Seite verfallen. Jedi/Sith Mischungen und Abweichler sind in diesem Stadion des Rollenspiels kontraproduktiv. Eine lange vorbereitete Veränderung der Gesinnung ist dagegen (mit Rücksprache mit der Spielleitung möglich).

§ 2 Parteiregel
(1)In unserem RPG dürfen keine neuen Parteien und Fraktionen gegründet werden.
(2)Eine Ausnahme besteht, wenn diese ausdrücklich durch die Spielleitung bei der Bewerbung zugelassen sind oder das Ergebnis einer genauen Prüfung ist. Hierzu muss vor der Bewerbung ein entsprechendes Konzept mit der Spielleitung besprochen worden sein.
(3) Eine Partei ist eine von mehreren Spielern beschriebene Ingame Organisation, die politische, weltanschauliche oder militärische Ziele verfolgt. Keine Partei sind lose Charaktergemeinschaften, ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen oder Zusammenschlüsse von Charaktern für ein logisch, nachvollziehbares unpolitisches Ziel.

§ 3 Charakterkontinuität

Ein Charakter soll so handeln, wie es seiner Gesinnung, seinen Fähigkeiten, Eigenschaften und Charakter entspricht. Plötzliches Ändern seiner Motivationslagen oder spontane Reaktionen sind möglich, aber sollte es dann auch zum Charakter passen. Ein Jedi wird nicht einfach so von heute auf morgen Sith, genauso wenig, wie ein Imperialer plötzlich die Seiten wechselt. Sollte das einmal geschehen, sollte man sich vorher mit der Spielleitung absprechen.

§ 4 Folgen eigenen Schreibens
Ein Charakter muss mit seinen Handlungen lebe und auch die Konsequenzen dieser ertragen. Die Spielleitung kann den Spieler auf unkluge Entscheidungen ansprechen und ihm Tipps geben, ist aber nicht verpflichtet, das zu tun. Militärische oder politische Fehlentscheidungen können generell von verfeindeten Parteien ausgenutzt werden.

§5 Kanon-Charaktere und Verwandtschaft
Eine Kanonfigur kann nicht als Charakter vergeben werden. Ausnahmen können zugelassen werden für Kanonfiguren, die nur eine untergeordnete Nebenrolle einnehmen. Verwandtschaftsverhältnisse zu Kanonfiguren sind unzulässig. Ausnahmen können bei Bedarf durch die Spielleitung zugelassen werden, wenn eine solche Verwandtschaft kanonisch nicht ausgeschlossen ist und für das Rollenspiel als bereichernd angesehen wird.

§6 Namensgebung

Neben der tatsächlichen Verwandtschaft ist eine Namensverwandtschaften zu bekannten Kanon Charakter, wie z.B. einen Geoffrey Kartan, Lilith Skywalkter etc. verboten. Es ist zwar klar, dass ein Nachname von verschiedenen Familien getragen werden kann, doch gibt es genügend andere Namen, die man wählen kann. Welcher Nachname eines Kanon Charakters zulässig ist, kann die Spielleitung im Einzelfall bestimmen.

§7 Überragend bedeutsame Gegenstände
(1) Bedeutende Kanon Gegenstände, wie z.B. Holocrons, der Helm von Mandalore, Lichtschwert von Exar Kun, Muur Amulett oder sonstige bedeutsame und besonders vorteilsgebene Gegenstände sind nicht ohne weiteres im unseren RPG für die Spieler zu erhalten oder zu entdecken. Bei einem Wunsch diesbezüglich muss die Spielleitung darüber ausdrücklich bestimmen.
(2) Holocrons können nicht ohne weiteres von Charaktern gebaut werden.

§8 Tod Hintergehen

Niemand kann den Tod hintergehen. Die Essenzübertragung, Todesableitung oder sonstige Möglichkeiten sind den Spielern verwehrt. Wichtig hierbei ist, dass der Spieler nicht ganz eindeutig tot sein darf, hiervon ausgenommen sind Scheintode oder sogar Ingame inzenierte Tode.

§9 Verbot von 'Superwaffen'
Um das allgemeine Kräftegleichgewicht beizubehalten, sind Superwaffen nicht erlaubt. Zulässig sind Superwaffen nur, sofern sie für die Handlung geschaffen und von der Spielleitung bewilligt wurden. Folgende technische Geräte und solche, die diesen ähneln werden als Superwaffen eingestuft:
Todesstern, Weltenvernichter, Sonnenhammer, sämtliche Konstrukte mit "Superlaser", Galaxis-Geschütz, Eclipse, Massenschattengeneratoren, die Planeten vernichten können, sowie die Centerpoint-Station. Diese Auflistung ist nicht abschließend!

§10 Fähigkeiten der Machtsensitiven
Ein jeder Machtsensitive ist fehlbar! Auch gibt es in unserem RPG keine Machtsensitiven im Stil von Starkiller aus TFU. Kein Machtsensitiver kann alle Fähigkeiten beherrschen, noch in jedem Gebiet gut sein. Welche Fähigkeiten angemessen sind, wird vom Erfahrungsschatz und dem Einzelfall der Charakterbewerbung abhängig gemacht.

§ 11 Machtkristalle / Lichtschwertkristalle
Lichtschwertkristalle, die besondere Fähigkeiten verleihen, wenn sie in das Lichtschwert eingebaut werden, existieren in unserem Kanon nicht. Das gleiche gilt für Machtkristalle.

Stand: 08.04.2021
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