3.21 CN: Republikkritik wissenschaftlich begründet?

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NPC
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3.21 CN: Republikkritik wissenschaftlich begründet?

Beitrag von NPC » So Jul 31, 2016 5:39 pm


„Die Neue Republik leidet unter massiven Demokratiedefiziten“
, lautet das über 300 Seiten lange Gutachten des Instituts für Galaktisches Staatsrecht von der Universität Coruscant und stützt damit die Forderung zahlreicher Mitgliedsstaaten, die Belange von kleinen Mitgliedswelten stärker zu schützen.
Die Kernthese dieser Mitgliedsstaaten scheinen mit dem Gutachten bestätigt:

Kleinere Mitgliedswelten werden nur unzureichend im Staatssystem der Republik berücksichtigt.

Einer der wesentlichen Kritikpunkte an der Republik ist, dass im Senat der Republik nicht jeder Mitgliedsstaat ausreichend Gehör findet und bei der Willensbildung im Plenum mitwirken kann.
Das System der Senatorenwahl beruht auf der Idee, dass der Senat nur eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern stellen darf, um eine ausreichend schnelle Arbeit zu gewährleisten. Würde man dagegen jeder Mitgliedswelt einen eigenen Repräsentanten, womöglich sogar einen Senator gewähren, würde alleine die Anzahl dieser dafür sorgen, dass die Republik nicht in der Lage sein könnte, politische Entscheidungen in überschaubarer Zeit zu treffen. Bereits heute hat die Republik einen trägen Senat zu beklagen – würde der Senat weiter aufgebläht, verlöre die Republik an Handlungsfähigkeit. Auch würde hierdurch die Regierungsbildung und die Wahl des Staatschefs wesentlich erschwert.
Diese Argumentation ist überzeugend, vermag aber nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die Verteilung der Senatsplätze nach dem derzeitigen System (Wahl eines Senators durch Welten in bestimmten Wahlsektoren, mit zahlreichen Ausnahmevorschriften, bei der vereinzelt besondere Faktoren berücksichtigt werden) zu einer Privilegierung von Planeten und Systemen führt, die eine besondere politische Vergangenheit haben, oder nur über wesentlich mehr Bürger verfügen, als die benachbarten Planeten und Systeme.
Eine solche Privilegierung sei aber mit der Gleichheit, die nach der Charta der Republik zwischen den Mitgliedern herrscht, kaum zu vereinbaren.

Auch im Übrigen leide die Wahl der Senatoren und Legate unter schwerwiegenden Schwächen: Vereinzelt sind manche Planeten in der Lage, allein und ohne Beteiligung von benachbarten Planeten einen Senator zu stellen, allein Kraft der Anzahl seiner Bürger.
Sofern mehrere Planeten zusammen einen Senator wählen müssen, führt das in der Regel dazu, dass die Stimmen der kleineren Planeten unberücksichtigt bleiben.
Das mag zwar in Hinblick auf die Chancengleichheit der Stimmen durchaus Ausdruck der Demokratie sein, führt aber dazu, dass bei diesem „Alles oder Nichts“-Prinzip die übrigen Stimmen keinerlei Berücksichtigung finden. Dies widerspreche insbesondere dem in der Charta der Republik angeordneten Minderheitenschutz.


„Eine Faustregel besagt, dass im Ergebnis der Planet einen Senator stellt, nachdem der Sektor benannt ist – ein Senator z.B. für den corellianischen Sektor ist stets Corellianer.“

Anstatt dieses Problem mittels abgestufter Rechte der Repräsentanten abzufedern, hat sich die Republik lediglich auf ein Zwei-Stufen-System beschränkt.
Kleinere wichtige Planeten, die nicht über einen eigenen Senator verfügen, können nur unter strengen Voraussetzungen einen Legaten bestimmen, der jedoch über kein Stimmrecht verfügt, nur zu bestimmten Senatsthemen ein Rederecht erhält und auch nicht bei der Ausschussarbeit mitwirken kann. Diese nur mäßigen Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere das fast schon willkürlich zu erteilende Rederecht, können daher im derzeitigen System nicht die Unzufriedenheit lindern.

Dieses Problem der Unterrepräsentation ist in dieser Hinsicht kein neues Phänomen, sondern existierte bereits in der Zeit der Alten Republik.
Der Wunsch nach stärkerer, unmittelbarer Repräsentation, sowie die Fülle an Kompetenzen, die auf der Republik vereint werden, zählt bei vielen Historikern zu den wesentlichen Gründen für die Separatistenbewegung, die in den Klonkriegen mündeten.
Auch wenn das Gutachten sehr eindringlich auf das Problem hinweist, leidet es jedoch an einer Schwäche: Ein gangbarer Lösungsweg wird nicht genannt. Vielmehr beschränkt man sich auf pauschale Hinweise, dass planetare Regierungen mehr als bisher im System der Republik berücksichtigt werden müssten. Zwei Lösungsvorschläge werden in der Kürze jedoch angeschnitten: Entweder, die Republik schafft eine vorgeschaltete Einrichtung, die die Interessen der Wahlsektoren bündelt und so in den Senat transportiert, oder aber das Legatensystem muss gestärkt werden.

Während die republikanische Regierung bereits mit der Prüfung des Gutachtens begonnen hat, nutzen Republikgegner die Essenz, um für ihre Positionen zu werben: Weniger Republik, mehr Autonomie der Sektoren und Planetensysteme.
Diese Forderung wird insbesondere deshalb lauter erhoben, da der Senat momentan darüber nachdenkt, auch das Streitkräfterecht der Mitgliedsstaaten zu beschneiden.

Auch wenn für viele Mitgliedswelten ein Austritt aus der Republik aus politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein wird, sehen sich lokale Regionalsysteme darin bestärkt, dass Sicherheit und Wohlstand auch zugunsten der Demokratie nur auf regionaler Ebene erreicht werden sollten.

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