9.21. CN: Oberster Gerichtshof gibt Staatschefin im Eilverfahren Recht: Exekutivaufnahme wohl rechtmäßig
Verfasst: Do Nov 19, 2020 4:58 pm

Oberster Gerichtshof gibt Staatschefin im Eilverfahren Recht: Exekutivaufnahme wohl rechtmäßig
Der Gerichtshof hat schließlich mit einem Stimmverhältnis von 6 zu 3 den Eilantrag zurückgewiesen. Die Gerichtssprecherin Childar erklärte auf der Pressekonferenz, dass die Güterabwägung ergeben hätte, dass den Oppositionsfraktionen durch die Wahrnahme des streitigen Rechts der Staatschefin kein schwerwiegender Nachteil entstehen würde. Obschon damit noch nicht in der Hauptsache entschieden wurde, lässt der Gerichtshof erkennen, dass er jedenfalls in weiten Teilen der Argumentation der Staatschefin folge. Entgegen der Auffassung der Antragssteller sei es für den Gerichtshof nicht ausgeschlossen, dass der Staatschefin gewisse Exekutivkompetenzen in Eil- und Notsituationen als Verfassungsgewohnheitsrecht zuständen. Die Charta der Republik hätte diese Kompetenzen nicht zwangsläufig verdrängt. Damit erscheint es auch für die Hauptsache unwahrscheinlich, dass sich die Kläger durchsetzen können.
Senator Muchardis Mulaxis zeigt sich erleichtert, als er den Beschluss zur Kenntnis nahm. „Das ist ein guter Tag für die Republik“, erklärt er im Anschluss und ergänzt: „Solche Exekutivkompetenzen sind notwendig, um großes Unheil vor der Republik in solchen Krisen abwenden zu können. Der Gerichtshof ist uns in dieser Hinsicht voll gefolgt.“ Auch Borsk Fey’lya nahm Stellung zu dieser Entscheidung: „Wir bedauern, dass wir den Gerichtshof nicht von den Gefahren solcher Exekutivkompetenzen für die Demokratie überzeugen konnten. Natürlich ist damit die Hauptsache nicht vorweggenommen. Aber egal wie die endgültige Entscheidung des Gerichtshofs ausfallen wird, wir werden sie akzeptieren, wie sie kommt.“