Republikanisches Staatensystem

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Ace Jin
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Republikanisches Staatensystem

Beitrag von Ace Jin » So Jan 12, 2014 1:32 pm

Staatssystem der Neuen Republik

Die Neue Republik ist ein galaktischer parlamentarischer Staatenverbund, der nach dem Tod Imperator Palpatines im Jahr 4 NSY aus der Allianz zur Wiederherstellung der Republik hervorging. Heute umfasst sie weite Teile der Galaxis und gilt als größter sowie politisch einflussreichster Zusammenschluss von Planeten und Systemen.

Kurze Datenübersicht:
Regierungsform: Föderale Demokratie
Rechtsnatur der Republik:str. Planetenverbund
Staatsoberhaupt: Staatschefin Leia Organa-Solo
Hauptwelt: Coruscant

Charta der Neuen Republik

Die Charta der Neuen Republik bildete die wichtigste und höchste Rechtsquelle des jungen Staatenbundes. Sie stellte die eigentliche Verfassung der Neuen Republik dar und geht auf die Gründungserklärung zurück, wobei sie die provisorischen Statuten nach dem sogenannten „Restaurationstag“ – der ersten offiziellen Zusammenkunft des neuen Senats – ersetzte. Entworfen wurde sie als letzte Amtshandlung des Provisorischen Rates und trat im Jahr 11 NSY in Kraft.

Inhaltlich orientierte sich die Charta an der "Galaktischen Charta" der Alten Republik, griff deren Strukturen auf, versah sie jedoch mit wirksamen Mechanismen zur Gewaltenteilung. Das Ziel dieser Änderungen war es, eine erneute Machtkonzentration wie unter Palpatine zu verhindern. Sie schuf einen Senat als Legislativorgan, Ministerien zur Verwaltung und das Amt des Staatschefs, das die Exekutive anführte. Zugleich band sie diese Organe an die Grundrechte, legte Kompetenzen fest und gab dem Senat umfangreiche Kontrollinstrumente, etwa durch den Herrschenden Rat, der bei Machtmissbrauch oder Unfähigkeit sogar die Absetzung des Präsidenten beantragen konnte. Die Charta stärkte auch die Funktion der Judikative gegen staatliche Akte und richtete erneut den Obersten Gerichtshof als Verfassungsgericht der Republik ein.

Wie schon in der "Gründungserklärung der Neuen Republik" festgeschrieben, verpflichtet die Charta die Republik und ihre Mitgliedswelten zur Beachtung von Freiheit, Toleranz, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Gerechtigkeit und die Wahrung des Friedens. In Artikel 11 wurde das Prinzip der freien Schifffahrt festgeschrieben: Weder interstellarer Raum noch Hyperraum sollten einem einzelnen Staat gehören, sondern allen offenstehen. Artikel 19 regelte die Behandlung unbewohnter Systeme, die als „offene Systeme“ frei besiedelt werden konnten. Außerdem enthielt die Verfassung fundamentale Schutzbestimmungen für alle vernunftbegabten Spezies, untersagte Sklaverei und Ausplünderungspolitik und verbot die Herstellung sowie den Handel mit Kriegswaffen und Attentäterdroiden. Hierbei handelt es sich nicht bloß um rechtliche Vorgaben für die Regieurng, sondern auch um politishe und programmatische Zielbestimmungen zur Verwirklichung galaxisweiten Friedens und Wohlstands unter dem Dach einer übergreifenden, galaktischen Regierung.

Mitgliedschaft im Planetenverbund

Die Republik versteht sich als freiwilliger Staatenverbund, der auf demokratischen Prinzipien beruht und durch die gemeinsame Verfassung, die Charta, zusammengehalten wird. Die Mitgliedschaft in der Neuen Republik setzt voraus, dass Planeten oder Systeme Teile ihrer Autonomie aufgeben und sich der übergeordneten Dachpolitik der Republik sowie den gemeinsamen Werten der Gründungserklärung und der Charta der Neuen Republik unterwerfen. Ist ein Planet oder ein System nicht in der Lage oder nicht willens, diese gemeinsamen Werte zu vertreten oder im Inneren durchzusetzen, kommt eine Mitgliedschaft in der Republik nicht in Frage.

Eine Vollmitgliedschaft mit Stimmrecht im Senat steht allen unabhängigen, souveränen politischen Einheiten offen, die entweder eine vereinte planetare Bevölkerung oder ein klar definiertes Territorium vertreten. Daneben sieht die Charta die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft ohne Stimmrecht vor. Diese richtet sich an untergeordnete politische Einheiten – etwa einzelne Welten innerhalb eines Staatenbundes – sowie an anerkannte Vertreter vernunftbegabter Spezies, die über keine eigenen staatlichen Strukturen verfügen. Solchen Mitgliedern wird ein Sitz und Mitspracherecht in den Beratungen eingeräumt, jedoch kein volles Stimmrecht.

Die Mitgliedschaft erfolgt nach einer Vorprüfung und anschließenden Verhandlungen zwischen der Neuen Republik und dem Beitrittskandidaten. Dabei prüft die Republik, ob der Kandidat die zwingenden Voraussetzungen erfüllt. Liegen diese vor, ratifiziert die beitrittswillige Welt die Charta sowie die übrigen Verfassungsgesetze und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Anschließend folgt ein Bewertungsverfahren, in dem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ermittelt wird, welche als Grundlage für die Festlegung der jährlichen Mitgliedsbeiträge dient. Das Prüfverfahren kann je nach Lage einige Wochen, aber auch ein oder mehrere Jahre dauern. Die Charta der Republik kennt darüber hinaus ein „Schnellverfahren“, bei dem in besonderen Dringlichkeitsfällen auf Beobachtungsphasen und eine gründliche Prüfung der Planeten verzichtet werden kann; dies setzt jedoch die Zustimmung des Staatsoberhaupts voraus.

Trotz der Mitgliedschaft in der Neuen Republik behalten die Mitgliedswelten und -systeme ein hohes Maß an Autonomie. Sie bleiben weiterhin vollständig verantwortlich für ihre eigene Sicherheit und dürfen hierfür eine eigene Raumflotte unterhalten. Die Grenzen hierfür werden durch republikanische Rahmengesetze festgelegt. Zudem behalten die Mitgliedswelten das Recht, bilaterale Verträge untereinander zu schließen sowie Außenbeziehungen zu Drittstaaten und Planeten zu unterhalten, solange diese nicht der republikanischen Außenpolitik zuwiderlaufen.

Senatoren und Legaten

Ein großes Problem des früheren „provisorischen Rates“ war die Frage, welche Auswirkungen die Bevölkerungsgröße eines Planeten und seine galaktische Bedeutung auf das Stimmgewicht eines Senators haben sollten. Darüber hinaus stellte sich die Frage, ob jeder Planet pauschal einen Senator entsenden darf oder ob mehrere Planeten zu einem System zusammengefasst werden beziehungsweise gar ganze Sektoren nur einen Senator stellen konnten.

Um einerseits die Funktionsfähigkeit des Senats zu gewährleisten – die bei einer übermäßig großen Anzahl von Senatoren gefährdet wäre – und andererseits eine angemessene Repräsentation der Mitgliedswelten sicherzustellen, entschied man sich für eine modifizierte Form des bereits in der Alten Republik bestehenden Systems:
Abhängig von der Bevölkerungsstärke eines Planeten können diese entweder allein oder – sofern im selben System weitere bewohnte Welten existieren – gemeinsam einen Senator stellen. Die politische oder wirtschaftliche Bedeutung eines Planeten hat in der Regel keinen Einfluss auf die Stimmverteilung.

Ist eine Mitgliedswelt berechtigt, allein einen Senator zu entsenden, erfolgt dessen Wahl in einem demokratischen Verfahren, das dem jeweiligen Planeten selbst überlassen bleibt (unmittelbar oder mittelbar, direkt oder repräsentativ). Besonders verbreitet sind zum einen die Direktwahl des Senators durch die Bevölkerung in freien Wahlen, zum anderen die mittelbare Wahl durch demokratisch gewählte Kammern oder Regierungen, die ihrerseits den Senator bestimmen. Häufig – wenn auch nicht zwingend – stammt der Senator von dem Planeten, der ihn in den Senat entsendet.

Besitzt ein Planet zu wenige Einwohner, erfolgt die Wahl gemeinsam mit anderen bewohnten Welten desselben Systems, benachbarter Systeme oder gar eines ganzen Sektors. Dabei kann jeder Planet Kandidaten aufstellen, aus denen zwingend in direkten Wahlen ein Senator gewählt wird. Zusätzlich können die nicht berücksichtigten Welten jeweils einen Legaten entsenden.

Ein Senator trägt zwei, teils widersprüchliche, Verpflichtungen: Zum einen soll er die Interessen seines Planeten in der Neuen Republik vertreten, zum anderen Entscheidungen im Sinne des Wohls der Republik als Ganzes treffen. In der Praxis setzen viele Senatoren allerdings vorrangig die Interessen ihrer Heimatwelten durch. Senatoren haben das Recht, vom Senat angehört zu werden und verfügen bei Abstimmungen über ein volles Stimmrecht.

Legaten sowie Vertreter von Minderheiten und Religionsgemeinschaften (nicht jedoch von Unternehmen) können ihre Sichtweise im Senat darlegen. Sie besitzen allerdings kein Stimmrecht, dürfen jedoch als nichtstimmberechtigte Mitglieder in Kammern und Ausschüssen mitwirken.

Die Stimme jedes Senators ist gleichwertig – unabhängig von der Bevölkerungszahl seines Wahlplaneten oder -systems.


Legislative in der Republik


Die gesetzgebende Gewalt der Republik liegt im Galaktischen Senat, der aus Senatoren der Mitgliedswelten besteht. Gemäß der Charta der Republik besitzt der Senat weitreichende Gesetzgebungsbefugnisse, die alle überregionalen Themenbereiche betreffen.

Auszug aus der Kompetenzordnung:

  • gemeinsames Strafrecht
  • Außenpolitik
  • Raumreise und Systemkontrolle
  • Zölle
  • Währungspolitik
  • Handelspolitik
  • Steuerrecht
  • Wehrrecht

Neben der Republik als Gesamtverband behalten die Mitgliedswelten ihre eigene Gesetzgebungshoheit für ihre Bürger. Diese Gesetze müssen jedoch mit der Charta der Neuen Republik vereinbar sein. In Einzelfällen können Bestimmungen der Mitgliedswelten, die der Charta widersprechen, durch den Obersten Gerichtshof aufgehoben werden.

Die Kompetenzordnung der Republik ist so ausgestaltet, dass insbesondere kulturell bedeutsame Bereiche ausschließlich in der Zuständigkeit der Mitgliedswelten verbleiben. Dagegen unterliegt die Wirtschafts- und Handelspolitik dem übergeordneten gesamtpolitischen Interesse, wodurch die Gesetzgebungskompetenzen der Mitgliedswelten in diesen Fragen eingeschränkt sein können.


Senatskammer der Alten und Neuen Republik

Institute der Neuen Republik

Die Neue Republik verfügt über eine größere Zahl von Institutionen als ihr Vorgänger, die Galaktische Republik. Ursache hierfür ist, dass die Verfassung in weitaus stärkerem Maße ein System von „Checks and Balances“ verankert hat, um Machtergreifung und Machtmissbrauch zu verhindern. Eine klare Hierarchie lässt sich daher nur schwer darstellen, da viele Institutionen parallel zueinander bestehen und eng miteinander verflochten sind. Dies führt mitunter dazu, dass Entscheidungsprozesse schwerfällig verlaufen. Dieses Risiko hat die Charta der Republik jedoch bewusst in Kauf genommen, da die Gefahr einer Machtergreifung als ungleich größer eingeschätzt wurde.


Staatschef


Das Oberhaupt der Neuen Republik ist der Staatschef, der in Personalunion als Präsident des Senats, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte fungiert. Er wird durch eine mit 50 % und einer weiteren Stimme der Senatoren gewählt und führt das Amt für eine gesamte Legislaturperiode, wobei eine Wiederwahl nicht begrenzt ist. Der Staatschef besitzt die Richtlinienkompetenz innerhalb der Regierung und damit das Recht, die politische Grundlinie vorzugeben. Zu seinen wichtigsten Befugnissen zählen die Ernennung von Ministern, das Vorschlagsrecht für die Richter des Obersten Gerichtshofs sowie das Recht, in Absprache mit den zuständigen Ressorts den Kriegszustand zu erklären.

In der Hierarchie der Republik verfügt der Staatschef über die größte Machtfülle, die in einem einzelnen Amt zusammengefasst ist. Dennoch gilt er nicht als unumschränkter Herrscher, sondern als direkt gewählter Vertreter des Senats, dem gegenüber er rechenschaftspflichtig bleibt. Seine Legitimation gründet sich somit auf den Willen des Senats und damit mittelbar auf die Mitgliedswelten der Republik. Um eine erneute Machtkonzentration wie unter Palpatine zu verhindern, wurde die Verfassung mit zahlreichen Kontrollmechanismen versehen. Ein Staatschef kann durch ein Misstrauensvotum des Senats abgesetzt werden, sofern mindestens ein Viertel der Senatoren einen entsprechenden Antrag stellt und eine Mehrheit zustimmt. Darüber hinaus ist auch der Herrschende Rat befugt, ein Verfahren einzuleiten. Dieser „Herrschende Rat“ gilt als wichtigste institutionelle Gegenmacht zum Präsidenten und hat in der politischen Praxis mehrfach versucht, Amtsinhaber durch Misstrauensanträge zu stürzen.


Staatschefin Leia Organa Solo (Darstellung von kikesan01 auf Deviantart)
Bisherige Legislaturperioden und Staatschefs

Eine reguläre Legislaturperiode dauert 3 Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen Senates.
  • Legislaturperiode I und II, 5-11 NSY Mon Mothma
  • Legislaturperiode III und IV, 11-17 NSY Leia Organa-Solo
  • Legislaturperiode V, 17 NSY Mon Mothma (Ausscheiden der Staatschefin und Neuwahlen wegen Regierungskrise)
  • Legislaturperiode VI, 18- heute, Leia Organa-Solo
  • Voraussichtliche Wahlen 21 NSY



Galaktischer Senat der Neuen Republik


Der Galaktische Senat ist die gesetzgebende Körperschaft der Neuen Republik. Er setzt sich aus den gewählten Vertretern der Mitgliedswelten zusammen und tagt im Senatsgebäude der Alten Republik. Nomineller Vorsitzender des Senats ist der Staatschef, der sich in seiner regelmäßigen Abwesenheit vertreten lassen kann. Der Senat der Republik besteht aus nahezu eintausend Senatoren, die jeweils zwischen fünfzig und zweihundert zivilisierte Welten repräsentieren, sowie aus mehreren hundert Legaten, die in Plenarsitzungen ein Rederecht beantragen können. Aufgrund dieser enormen Zahl an Mitgliedern – die mit dem weiteren Wachstum der Republik noch zunehmen dürfte – findet die Hauptarbeit des Senats nicht im Plenum, sondern in Räten, Ausschüssen und Kommissionen statt.


Regierung


Die Regierung der Republik, das sogenannte Ministerialkabinett, setzt sich aus Ministern zusammen, die vom Staatschef vorgeschlagen und vom „Herrschenden Rat“ bestätigt werden. Die Minister leiten verschiedene Ressorts und setzen die vom Staatschef vorgegebenen Ziele und Aufträge um.

Die Ministerien gliedern sich in Ministerien der Verteidigungskräfte und in Generalministerien. Zu den Ministerien der Verteidigungskräfte zählen das Verteidigungsministerium, das Ministerium der Armee, das Ministerium der Marine sowie das Ministerium des Sternenjäger-Corps. Die Generalministerien umfassen alle übrigen Ressorts, etwa das Außenministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Raumfahrt und Handel, das Sicherheitsministerium und das Ministerium für Wissenschaft.

Vorsitzender der Generalministerien ist der „Erste Administrator“. Er überwacht die Arbeit der Ministerien, berichtet darüber an den Staatschef und übermittelt die Richtlinien des Staatschefs an die Ressorts unter den Generalministerien. Alle Ministerien unterstehen zudem der Kontrolle durch Kammern und Ausschüsse des Senats.


„Herrschender Rat“


Der „Herrschende Rat“ besteht aus sechs Ratsherren, die den Vorsitz über verschiedene Kammern und Ausschüsse des Galaktischen Senats führen, sowie dem Staatschef. Seine Aufgaben umfassen die Bestätigung der Minister der Regierung sowie die Überwachung und Beratung des Staatschefs. Erklären zwei Drittel der Mitglieder des Herrschenden Rats ein Verhalten des Staatschefs für verfassungswidrig, können sie den Fall an den Obersten Gerichtshof der Republik verweisen.

Darüber hinaus prüft der Rat die Zulässigkeit und Begründetheit von Misstrauensanträgen gegen den Staatschef. Erfüllt ein Antrag die verfassungsmäßigen Voraussetzungen, leitet der Rat ihn an den Galaktischen Senat zur Abstimmung weiter. Der Staatschef kann einer solchen Weiterleitung nur entgehen, indem er freiwillig zurücktritt. In diesem Fall wählt der Herrschende Rat aus seiner Mitte einen kommissarischen Staatschef, der das Amt bis zur Wahl eines Nachfolgers übernimmt.


Justiz der Neuen Republik


In der Neuen Republik sind die Mitgliedswelten verpflichtet, eigene Gerichte samt Instanzenzügen für alle bürgerrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten einzurichten. Ein republikanisches „Superrevisionsgericht“ existiert nicht.

Der Oberste Gerichtshof fungiert als Verfassungsgericht der Neuen Republik. Er prüft ausschließlich Verstöße gegen die Charta durch Mitgliedswelten oder Organe der Republik. Hauptanwendungsfälle sind dabei behauptete Rechtsverletzungen durch die Regierung oder Teile der Regierung. Darüber hinaus besitzt der Gerichtshof eine Sonderzuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit interstellaren Reisen und dem Handelsverkehr.

Ein Verfahren kann nur zwischen Mitgliedswelten und der Republik, zwischen Mitgliedswelten und Bürgern anderer Mitgliedswelten oder zwischen einem nicht der Republik zugehörigen Beteiligten und einer Mitgliedswelt beziehungsweise der Republik selbst geführt werden. Klagen eines Bürgers gegen seine eigene Mitgliedswelt sind unzulässig. In solchen Fällen müsste vielmehr die Neue Republik selbst ein Verfahren gegen die betreffende Welt vor dem Gerichtshof anstrengen. Der Gerichtshof entscheidet eigenständig, welche Fälle er für verhandlungswürdig erachtet. Er ist befugt, Gesetze – auch die der Mitgliedswelten – aufzuheben, Maßnahmen der Exekutive zu untersagen und im Notfall Übergangsregelungen zu schaffen.

Der Gerichtshof besteht aus zwölf Richtern, die jeweils für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Den Vorsitz führt der sogenannte „Erste Richter“, der aus der Mitte des Kollegiums gewählt wird. In den Medien ist jedoch nach wie vor der aus der alten Republik überlieferte Titel „Oberster Richter“ gebräuchlich.

Die Amtszeiten der Richter sind so gestaffelt, dass im Idealfall nicht mehrere Richter gleichzeitig neu gewählt werden müssen. Für die Wahl legt der Staatschef eine von der Regierung erarbeitete Vorschlagsliste vor, aus der die Justizkammer des Senats einen Richter bestimmt. Verfassungsrechtlich ist jedoch weder festgelegt, wie viele Kandidaten auf dieser Liste stehen müssen, noch was geschieht, wenn die Justizkammer keinen der Vorgeschlagenen akzeptiert.


Oberster Gerichtshof auf Coruscant

Kurzübersicht der wichtigen Posten


Botschafter/Diplomat:
Diplomaten und Botschafter unterstehen dem Außenministerium und verhandeln mit Planeten, Systemen und anderen Staatssystemen, die nicht Teil der Republik sind.


Legaten:
Legaten sind Repräsentanten von Planeten und nichtstaatlichen Organisationen, denen die Republik ein Rede- und Mitarbeitsrecht im Senat und dessen Ausschüssen einräumt. Ein Stimmrecht kommt ihnen dabei jedoch nicht zu. Legaten arbeiten nicht selten mit dem gewählten Senator des Heimatsektors zusammen, sind ihnen aber nicht hierarchisch untergeordnet.


Senatoren:
Senatoren bilden das Herzstück der Republik. Sie sind gewählte Repräsentanten der Mitgliedswelten und Bürger der Republik und treffen im Galaktischen Senat Entscheidungen im Interesse der Republik und der Bürger. Die meisten Senatoren sind Mitglied eines Ausschusses und verfügen über Mitarbeiter, die ihre Arbeit im Senat erleichtern.

Minister: Minister werden von dem Staatschef vorgeschlagen und durch den „Herrschenden Rat“ bestätigt. Sie stehen Ministerien und den jeweiligen Behördenstrukturen vor.

Ratsmitglied des Herrschenden Rates: Ratsmitglieder dieses Gremiums sind Vorsitzende eines Ausschusses und beraten und kontrollieren den Staatschef. Sie entscheiden über die Schlüssigkeit von Misstrauensanträgen und können Verfassungsklagen gegen den Staatschef erheben.

Präsident des Senats: Der Präsident des Senats steht dem Senat vor, obgleich der „Vorsitzende des Senates“ der Staatschef ist. Er leitet die Sitzung des Galaktischen Senats in regelmäßiger Abwesenheit des Staatschef, entscheidet mit dem Präsidium über Rederechte und Redezeiten und übt das Hausrecht aus.

Text von Spieler Ace Jin verfasst.
Bildrechte: Lucasfilm Ltd
, kikesan01 auf Deviantart (Leia Darstellung)[/Block][/Block]
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"Wenn man das volle Potential der Macht erblickt hat, wird man erkennen, dass sie das Werkzeug des Imperiums sein muss oder nicht bestehen darf."

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